EINSATZGRUPPE ZUR BEKÄMPFUNG DER WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT (EBW)

  1. Die EBW wurde von namhaften Leadern der österreichischen Wirtschaft gemeinsam mit dem Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität ins Leben gerufen. Sie sieht sich als das "Schwert der Österreichischen Wirtschaft"!
  2. Die EBW ist in der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zum Nachteil von Unternehmen in Österreich bzw. Österreichischer Niederlassungen im Ausland tätig.
  3. Die EBW wird informativ oder operativ tätig. Sie führt ihre Aktivitäten- je nach causalen Erfordernissen verdeckt oder offen durch.
  4. Die EBW ist keine Behörde, wenngleich sie gegebenenfalls eng mit den zur Aufklärung von Wirtschaftsdelikten berufenen Dienststellen kooperiert. Die EBW wurde auf industrielle Initiative ins Leben gerufen und vertritt die Sicherheitsinteressen der Österreichischen Wirtschaft. Die EBW stellt auch keine Konkurrenz zur Exekutive dar, da sie unter anderem Tätigkeiten entfaltet, welche die Polizei in der Regel nicht durchführt (Langwierige Einschleusungen, Beobachtungen, Scheinkäufe, interaktive Ermittlungen). Die EBW ist berechtigt, Strafanzeigen zu legen, jedoch nicht verpflichtet. Sie unterliegt der statutarischen Verschwiegenheitsverpflichtung, die von ihr beauftragten Kräfte unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung. Im Strafverfahren kann sie geschädigte Unternehmen als Privatbeteiligte vertreten.
  5. Die EBW wird insbesondere bei Fällen von Diebstahl, Erpressung, Betrug, Entführung, Wettbewerbsverzerrungen mit strafrechtlicher Relevanz (Schmiergeldaffären), Wirtschaftsspionage (Lauschangriff, Hackerangriff), Arbeitnehmerkriminalität, etc. eingeschaltet.
  6. Der EBW gehört ein hochkarätiges Team von Einsatzspezialisten an, die jeweils selbständig oder gruppenweise zu Ermittlungen in Strafsachen, zur Beschaffung von Beweisen für gerichtliche Zwecke und zum bewaffneten Personenschutz gem. § 129 GewO 1994 i.d.g.F. befugt sind. Weiters verfügt die EBW über ein exzellentes Netzwerk an Spezialisten in allen Bereichen und an den verschiedensten Positionen.
  7. Die EBW unterhält analog zu § 54b Sicherheitspolizeigesetz ein umfangreiches Informantennetz in sämtlichen Gesellschaftsbereichen des In- und Auslandes. Dieser Nachrichtendienst sammelt Informationen (Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen) über kriminelle oder sicherheitsgefährdende Bestrebungen, die gegen österreichische Wirtschaftstreibende gerichtet sind.
    Die gesammelten Informationen werden ausgewertet und nachrichtendienstlich verarbeitet.
    Die EBW wirkt bei Maßnahmen des Geheimschutzes mit; hierzu gehören im wesentlichen die Sicherheitsüberprüfungen von Stellenbewerbern sowie die Beratung der jeweiligen Unternehmensverantwortlichen in Fragen organisatorischer und technischer Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz geheimhaltungsbedürftiger Informationen.
  8. Die EBW wirkt an bestimmten Ausbildungsmaßnahmen des Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität in geeigneter Form mit.
  9. Die EBW hat ihre Postanschrift an der Adresse des Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität. Aus Sicherheitsgründen wird ihr eigentlicher Sitz, welcher sich in einem entsprechend adaptierten Schloss in Niederösterreich befindet, nicht bekanntgegeben.
 
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